Womöglich gilt in Deutschland bald die Scharia. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll jedenfalls ausländischen Gerichtsurteilen nicht mehr der nationale „ordre public“ der Mitgliedstaaten entgegengehalten werden. Bisher ist es möglich, Entscheidungen, die gegen Grundrechte verstoßen, hierzulande nicht anzuerkennen.
Dass in der EU darüber nachgedacht wird, auf diesen nationalen Vorbehalt zu verzichten, erscheint erstaunlich. Schließlich heißt es auch im gerade von Bundestag und Bundesrat gebilligten EU-Reformvertrag, die Gemeinschaft achte die nationale Identität der Mitgliedstaaten.
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Eine Frage der Freiheit: EU-Reformvertrag
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