Im Kanton Freiburg ist die Halbschwester eines Opfers von Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt worden. Sie wurde wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Die Genitalverstümmelung bei der 13-jährigen Halbschwester war im Ausland vorgenommen worden.
nzz.ch
«Wir wollen nur das Beste für unsere Kinder» :
Eine Beschneidung würde hier nicht nur den Tatbestand der einfachen oder schweren Körperverletzung erfüllen, sondern auch den der Nötigung und der Freiheitsberaubung sowie die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
nzz.ch
baz.ch
Ein Schweizer Gericht hat ein aus Somalia stammendes Elternpaar wegen der Beschneidung seiner Tochter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Zürcher Obergericht befand die Eltern der Anstiftung zu schwerer Körperverletzung für schuldig. Wieder ein Fall, bei dem Immigranten diese grausame Tradition nach Europa getragen haben.
welt.de
Sechs Monate auf Bewährung für Genitalverstümmelung
Themen:
afrika,
migration,
rechtsstaat,
schweiz