Sein Verhalten in der Schule wurde einem ausländischen 17-Jährigen in Schwyz zum Verhängnis. Die bereits von der Gemeindeversammlung genehmigte Einbürgerung wurde aufgehoben – und das vom Bundesgericht bestätigt.
Weiter habe das Verwaltungsgericht das Prinzip der Gewaltenteilung nicht verletzt, indem es den Einbürgerungsentscheid der Gemeindeversammlung aufgehoben habe. Schliesslich seien auch keine Hinweise ersichtlich, dass der Beschwerdeführer durch den Entscheid diskriminiert worden wäre.
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Disziplinloser Schüler wird nicht eingebürgert
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