Die CVP will Einbürgerungswillige mit Jugendsünden wie Verkehrsdelikten oder Körperverletzungen erst nach dem 30. Altersjahr einbürgern.
Grundsätzlich nicht eingebürgert werden soll jemand, der kein gutes Leumundszeugnis vorweisen kann. Ebenfalls nicht eingebürgert werden sollen Sozialhilfebezüger.
tagesanzeiger.ch
Einbürgerungskriterien vereinheitlichen
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