Die Bundesrätin will keine Deserteure mehr aufnehmen, die Beweislast umkehren und effizienter arbeiten.
Eine weitere Änderung betrifft die Beweislast bei einer vorläufigen Aufnahme. Wer nicht ausgewiesen werden kann, weil das technisch nicht möglich, völkerrechtswidrig oder nicht zumutbar ist, wird vorläufig aufgenommen. Das war auch bisher so. Neu aber muss der Betroffene beweisen, warum eine Rückreise für ihn unzumutbar ist, falls es nicht um offensichtliche Umstände wie einen Bürgerkrieg geht. Er muss also Tatsachen wie fehlender Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten oder kein Beziehungsnetz in der Heimat nachweisen - bisher reichte es, dies «glaubhaft zu machen».
Schliesslich enthält der Entwurf einige kleinere Neuerungen, die Asylverfahren effizienter gestalten sollen: In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, Gesuche bei Schweizer Botschaften im Ausland einzureichen und Mehrfachgesuche sollen schneller bearbeitet werden.
tagesanzeiger.ch