Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates sieht davon ab, eingebürgerten Doppelbürgern bei schwerer Delinquenz das Schweizer Bürgerrecht abzuerkennen. Dies würde das Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung verletzen.
nzz.ch
Keine Ausbürgerung von kriminellen Doppelbürgern
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