Wer an einem Mädchen eine Genitalverstümmelung vorgenommen hat, soll künftig in der Schweiz bestraft werden können, auch wenn die Tat im Ausland begangen worden war. Das Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden.
nzz.ch
Deutliches Signal gegen Genitalverstümmelung
Themen:
rechtsstaat,
schweiz