Ohne Integration keine Niederlassungsbewilligung

Nur wer erfolgreich integriert ist, soll gemäss der vorberatenden Kommission des Nationalrats eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Ist die Integration unzulänglich, droht die Rückstufung zum Jahresaufenthalter.

Pfister verlangt für die Niederlassung insbesondere gute Kenntnisse der Landessprache. Geprüft werden sollen auch gesetzliche Grundlagen für den Entzug der Bewilligung, wenn eine Person extremistische oder fundamentalistische Ansichten vertritt, die mit dem freiheitlichen Rechtsstaat und der Demokratie unvereinbar sind.
tagesanzeiger.ch