Statt kurzer Freiheitsstrafen sieht das Strafrecht seit 2007 Geldstrafen vor, die sich auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestraften richten. Bei armen Tätern verliere das Strafrecht damit seine präventive Wirkung, reklamieren Kritiker.
nzz.ch
Über die Geldstrafe wird immer noch gestritten
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