Schon einen Tag nach dem im dicken Nebel verübten Raserrennen mit einem Todesopfer waren die drei involvierten Junglenker wieder auf freiem Fuss. Sie wurden nach der Einvernahme entlassen, da für die Solothurner Staatsanwaltschaft kein Grund für eine Untersuchungshaft gegeben war.
Raser wie jene von Schönenwerd seien «Asoziale», deren Verhalten «kriminell». Das Bundesamt für Justiz will prüfen, ob die Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug bei fahrlässiger Tötung genügt.
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Zürich würde Raser härter anpacken
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