Die Asylverfahren sollen beschleunigt und effizienter, Missbräuche konsequent unterbunden werden. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Mittwoch Vorschläge zur Revision des Asyl- und des Ausländergesetzes präsentiert.
Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind - vor allem Eritreer -sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Sie werden aus der Schweiz weggewiesen. Ist die Wegweisung unzulässig, werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Damit soll ein Urteil der ehemaligen Asylrekurskommission (ARK) korrigiert werden, dass Wehrdienstverweigerern aus Eritrea in der Regel Asyl gewährt wird.
Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz, die nur zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen künftig strafrechtlich sanktioniert werden.
Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben werden. Heute ist die Schweiz der einzige Staat in Europa, der Asylgesuche auf der Botschaft zulässt.
nzz.ch