Bundesrat will kriminelle Ausländer ausweisen

Kriminelle Ausländer sollen bei schwerwiegenden Straftaten ausgeschafft werden können. Niederlassungsbewilligungen sollen ferner nur noch bei erfolgreicher Integration erteilt werden. Mit diesen Vorschlägen nimmt der Bundesrat Anliegen der SVP-Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» in einem Gegenvorschlag auf.

Auf der einen Seite sollen ausländerrechtliche Bewilligungen in Zukunft dann konsequent aufgehoben werden können, wenn eine schwere Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vorliegt.

Die andere Anpassung hat zum Ziel, eine Niederlassungsbewilligung nur noch dann zu erteilen, wenn eine «erfolgreiche Integration» vorliegt, die sich unter anderem - neben der Anerkennung der schweizerischen Rechtsordnung - auch in Form von genügenden Sprachkenntnissen und im «Willen zur Teilhabe an Arbeit und Bildung» zu äussern hätte, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung festhält. Dies hätte auch für ausländische Ehegatten zu gelten, die erst im Rahmen eines späteren Familiennachzugs einreisen.
nzz.ch