Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst auf Eis gelegt. Die Gründe dürften Schweizer freuen.
Das Gericht sieht Defizite bei den Beteiligungsrechten in EU- Angelegenheiten von Bundestag und Bundesrat. Das Begleitgesetz zum EU-Vertragswerk sei verfassungswidrig, da es Bundestag und Bundesrat zu wenig Mitspracherechte einräume, ...
tagesanzeiger.ch
«Lissabon» soll der gewachsenen EU Rechnung tragen und die Union schlanker und entscheidungsfreudiger machen. Das bedeutet auch: Die Europäische Union redet bei immer mehr Themen mit, die die Europäer betreffen; bei den Menschenrechten, möglichen Militäreinsätzen, der Kriminalitätsbekämpfung oder der Lebensmittelsicherheit.
Genau das ist den Gegnern des Reformvertrags, die beim Bundesverfassungsgericht Klage führen, ein Dorn im Auge: Sie beklagen, dass immer mehr Kompetenzen nach Brüssel verlagert werden.
Das deutsche Verfassungsgericht verlangt mit seinem Urteil eine deutliche Stärkung des Demokratieprinzips.
nzz.ch
EU-Vertrag: Berlin von ganz oben gestoppt
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