Experten überprüfen das Asylverfahren

Im Rahmen der Asylgesetzrevision wird nun auch geprüft, ob das immer komplizierter gewordene Verfahren geändert werden soll. Ins Zentrum würde wieder die Frage der Schutzbedürftigkeit rücken.

Die Einführung immer weiterer Gründe, auf ein Asylgesuch nicht einzutreten, machte die Arbeit für die Behörden paradoxerweise oft nicht einfacher. Denn die nicht immer eindeutigen «Tatbestände» – Täuschung der Behörden, keine Abgabe echter Identitätspapiere, zweite Einreichung eines Gesuchs, Herkunft aus einem verfolgungssicheren Staat und andere mehr – sind ebenso abzuklären wie die diversen möglichen Gründe für eine Ausnahme.

Speziell das Nichteintreten wegen fehlender Identitätspapiere hatte nicht die erhoffte präventive Wirkung, wie nun offiziell eingeräumt wird.

Als Alternative zu den Nichteintretensentscheiden hat die Schweizerische Flüchtlingshilfe vorgeschlagen, ein beschleunigtes Verfahren für «offensichtlich unbegründete» Gesuche einzuführen. Die heutigen «Tatbestände» könnten allenfalls als Indizien gelten; entscheidend für die Zuweisung in diese Kategorie wäre aber, ob auf den ersten Blick weder die Flüchtlingseigenschaft erfüllt wird noch Hindernisse für eine Wegweisung bestehen. In solchen Fällen wäre innert kurzer Fristen über das Gesuch zu entscheiden. Nach Ablehnung könnte die Sozialhilfe verweigert werden.
nzz.ch