Das NRW-Schulministerium bekräftigte nach einem Urteil, dass muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Unterrichtsbefreiung wäre ein Zeichen falsch verstandener Toleranz gewesen, so ein Ministeriumssprecher.
«Für Schüler muslimischen Glaubens gilt die Schulpflicht wie für alle anderen Schüler auch. Das heißt grundsätzlich: Schülerinnen und Schüler müssen am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilnehmen», sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums am Freitag in Düsseldorf.
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Schwimmunterricht für Musliminnen ist gerecht
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